Pflichtangaben auf einer französischen Rechnung
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Eine Rechnung ist ein rechtliches Dokument. In Frankreich muss sie genau festgelegte Angaben enthalten; jede fehlende Angabe kann mit 15 Euro geahndet werden, höchstens jedoch mit einem Viertel des Rechnungsbetrags.
Zuerst die Identität. Der Aussteller nennt Firmenname, Anschrift, Rechtsform, Registernummer (SIRET) und – sofern umsatzsteuerpflichtig – die innergemeinschaftliche USt-IdNr. Es folgen Name und Anschrift des Kunden.
Dann die Kennzeichen des Dokuments selbst: eine eindeutige, fortlaufende Nummer, das Rechnungsdatum sowie das Liefer- oder Leistungsdatum, wenn es abweicht.
Der Hauptteil führt jede Position mit Bezeichnung, Menge und Nettoeinzelpreis auf, gefolgt von der Nettosumme, dem Steuersatz mit Steuerbetrag und der Bruttosumme. Wer von der Umsatzsteuer befreit ist, vermerkt stattdessen den Befreiungshinweis.
Zum Schluss die Zahlungsbedingungen: Fälligkeitsdatum, Verzugszinssatz und die Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten gegenüber gewerblichen Kunden. Gerade diese beiden letzten Angaben werden am häufigsten vergessen.
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