Rechnungsnummern richtig vergeben
· 4 min Lesezeit
Die Rechnungsnummerierung ist keine Formsache. Ein Prüfer liest daraus, dass keine Rechnung aus Ihren Büchern verschwunden ist.
Drei Regeln gelten. Die Reihenfolge muss chronologisch sein, sie darf keine Lücken haben, und eine Nummer darf nie erneut vergeben werden – auch nicht für eine stornierte Rechnung.
Das übliche Format verbindet Präfix, Jahr und Zähler: RE-2026-0001. Das Jahr macht die Reihe lesbar, der Zähler beginnt im Januar neu – zulässig, solange das Präfix die Zeiträume unterscheidet.
Wer für mehrere Unternehmen abrechnet, führt für jedes eine eigene Reihe. Vermischt lässt sich die Abfolge nicht mehr prüfen.
Löschen Sie eine stornierte Rechnung nie. Stellen Sie eine Gutschrift mit Bezug auf sie aus: Die Reihe bleibt vollständig und die Korrektur nachvollziehbar.
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